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   LSG Schleswig-Holstein, 20.10.2015 - L 4 KA 39/13   

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LSG Schleswig-Holstein, 20.10.2015 - L 4 KA 39/13 (https://dejure.org/2015,66992)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.10.2015 - L 4 KA 39/13 (https://dejure.org/2015,66992)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. Oktober 2015 - L 4 KA 39/13 (https://dejure.org/2015,66992)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 85 Abs 4 S 6 SGB 5 vom 22.12.2006, § 85 Abs 4 S 7 SGB 5 vom 14.11.2003, § 87 Abs 2a SGB 5 vom 26.03.2007, § 87b Abs 1 SGB 5 vom 26.03.2007, § 87a Abs 2 SGB 5 vom 26.03.2007
    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarbegrenzung - Abstaffelungsregelung - Vergleich mit entsprechender Fachgruppe (hier: Urologen) - Rechtmäßigkeit des Honorareinbehalts zur Bildung von Rückstellungen - mangelnde Nachvollziehbarkeit der Berechnung eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung eines höheren Honorars für einen zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Urologen; Festsetzung des Vertragsinhalts für das Jahr 2009 über die Honorierung der vertragsärztlichen Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 27.06.2012 - B 6 KA 37/11 R

    Kassen (zahn) ärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Rechtmäßigkeit

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.10.2015 - L 4 KA 39/13
    Das BSG hat im Urteil vom 27. Juni 2012 (B 6 KA 37/11 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 71) den bereits früher vertretenen Grundsatz bekräftigt, dass bei Honorarbescheiden - Gleiches gilt für RLV-Mitteilungen - die Anforderungen an die Darlegungen und Berechnungen nicht überspannt werden dürften, da sie sich an einen sachkundigen Personenkreis richteten, der mit den Abrechnungsvoraussetzungen vertraut sei bzw. zu dessen Pflichten es gehöre, über die Grundlagen der Abrechnungen der vertragsärztlichen Leistungen Bescheid zu wissen (std. Rspr., vgl. bereits früher BSG vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 44/03 R - SozR 4-2500 § 72 Nr. 2; BSG vom 9. März 1994 - 6 RKa 18/92 - SozR 3-2500 § 106 Nr. 23).

    Eine Beeinträchtigung des Entscheidungsinhalts, also der Höhe des RLV, durch die Form und den Umfang der Begründung ist daher ausgeschlossen (vgl. BSG vom 27. Juni 2012, a.a.O.).

  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 4/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bewertungsausschuss - Regelleistungsvolumen -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.10.2015 - L 4 KA 39/13
    Mit Urteil vom 11. Dezember 2013 (B 6 KA 4/13 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 5) hat das BSG diese Vorgehensweise als nicht beanstandungswürdig angesehen.

    Dies erklärt sich aus der Regionalisierung des KV-Systems und des Systems der Honorarbildung auf der Grundlage unterschiedlicher Gesamtvergütungen der Krankenkassen (BSG vom 11. Dezember 2013 - B 6 KA 4/13 R - juris), ferner aus dem Regelungsspielraum der Vertragspartner, denen es gestattet ist, regional unterschiedliche Schwerpunkte bei der Honorarverteilung zu bilden.

  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 35/15 B

    Kassenärztliche Vereinigung - Bemessung des Regelleistungsvolumens - Vergütung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.10.2015 - L 4 KA 39/13
    Zwar ist es für den einzelnen Vertragsarzt möglich, auch die der Bildung und der Höhe der Honorarvolumina zugrunde liegenden Faktoren einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen, jedenfalls soweit diese Abbild des Normenvollzuges sind und nicht dem Verhandlungsspielraum der Vertragspartner unterliegen (BSG v. 28.10.2015 - B 6 KA 35/15 B - juris, in Abgrenzung zu BSG v. 27.4. 2005 - B 6 KA 23/04 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 21).

    Ein Vertragsarzt hat keinen Anspruch darauf, dass sich die fachgebietsspezifischen wesentlichen Leistungen in der Höhe eines jeden einzelnen Behandlungsfalles und damit im RLV widerspiegeln (BSG v. 28.10.2015 - B 6 KA 35/15 B - juris; BSG v. 11.12.2013 - B 6 KA 6/13 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 19).

  • BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 44/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Anerkennung als

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.10.2015 - L 4 KA 39/13
    Das gesetzgeberische Ziel der RLV lag in der Verhinderung einer übermäßigen Ausdehnung ärztlicher Tätigkeit im Sinne des § 85 Abs. 4 Satz 6 SGB V (BSG v. 17. Juli 2013 - B 6 KA 44/12 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 2).

    Gleichwohl ist diese Regelung des Erweiterten Bewertungsausschusses rechtmäßig (BSG v. 6. Februar 2013 - B 6 KA 13/12 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 73; BSG v. 17. Juli 2013 - B 6 KA 44/12 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 2).

  • BSG, 06.02.2013 - B 6 KA 13/12 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Vorgabe arztgruppenspezifischer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.10.2015 - L 4 KA 39/13
    Gleichwohl ist diese Regelung des Erweiterten Bewertungsausschusses rechtmäßig (BSG v. 6. Februar 2013 - B 6 KA 13/12 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 73; BSG v. 17. Juli 2013 - B 6 KA 44/12 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 2).

    Der Bezug zur Arztgruppe ist seitdem verbindlich (BSG v. 6. Februar 2013 - B 6 KA 13/12 R = SozR 4-2500 § 85 Nr. 73).

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 17/10 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Voraussetzung für

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.10.2015 - L 4 KA 39/13
    Das BSG hat im Urteil vom 29. Juni 2011 (B 6 KA 17/10 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 66) ausgeführt, eine Praxisbesonderheit sei anzunehmen, wenn der Anteil der Leistungen bei "mindestens" 20 % liege.
  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 6/13 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Bemessung des Regelleistungsvolumens - Vergütung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.10.2015 - L 4 KA 39/13
    Ein Vertragsarzt hat keinen Anspruch darauf, dass sich die fachgebietsspezifischen wesentlichen Leistungen in der Höhe eines jeden einzelnen Behandlungsfalles und damit im RLV widerspiegeln (BSG v. 28.10.2015 - B 6 KA 35/15 B - juris; BSG v. 11.12.2013 - B 6 KA 6/13 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 19).
  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 14/10 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarberichtigung - keine Aufrechnung eines

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.10.2015 - L 4 KA 39/13
    Dies übersieht bereits die ständige Rechtsprechung des BSG, dass ein Arzt durch seine Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung im Sinne des § 95 SGB V lediglich einen Anspruch auf Teilhabe an einer gerechten Honorarverteilung, nicht aber auf ein Honorar in bestimmter Höhe hat (vgl. nur BSG vom 23. März 2011 - B 6 KA 14/10 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 62).
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.10.2015 - L 4 KA 39/13
    Das BSG hat im Urteil vom 27. Juni 2012 (B 6 KA 37/11 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 71) den bereits früher vertretenen Grundsatz bekräftigt, dass bei Honorarbescheiden - Gleiches gilt für RLV-Mitteilungen - die Anforderungen an die Darlegungen und Berechnungen nicht überspannt werden dürften, da sie sich an einen sachkundigen Personenkreis richteten, der mit den Abrechnungsvoraussetzungen vertraut sei bzw. zu dessen Pflichten es gehöre, über die Grundlagen der Abrechnungen der vertragsärztlichen Leistungen Bescheid zu wissen (std. Rspr., vgl. bereits früher BSG vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 44/03 R - SozR 4-2500 § 72 Nr. 2; BSG vom 9. März 1994 - 6 RKa 18/92 - SozR 3-2500 § 106 Nr. 23).
  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 40/07 R

    Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen - gesetzliche

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.10.2015 - L 4 KA 39/13
    Dies ist dann der Fall, wenn die der Rechtsnorm zugrunde liegenden Einschätzungen so offensichtlich fehlerhaft sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für die normative Regelung abgeben können (BSG v. 10. Dezember 2014 - B 6 KA 49/13 R - SozR 4-2500 § 73 Nr. 5; BSG v. 9. April 2008 - B 6 KA 40/07 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 16).
  • BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 57/07 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Beiziehung der erweiterten Arzneimitteldateien durch

  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 21/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Schiedsamt - Honorarvertrag für das Jahr 2009 -

  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 18/92

    RLV 2009 - Verlangen Sie eine Offenlegung der Fallwertberechnung

  • BSG, 08.02.2006 - B 6 KA 25/05 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Verwendung des

  • BSG, 29.09.1993 - 6 RKa 65/91

    Kassenarzt - Honorarvergütung - Leistungsbezug

  • BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 6/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarrechtsstreit - keine Überprüfung der

  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 15/98 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Zulässigkeit - Honorarkontingent -

  • BSG, 10.12.2014 - B 6 KA 49/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung zur Durchführung fachärztlicher

  • BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 47/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Regelleistungsvolumina - Ausgleichzahlungen an

  • BSG, 19.02.2014 - B 6 KA 16/13 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Regelleistungsvolumen -

  • BSG, 27.04.2005 - B 6 KA 23/04 R

    Zulässigkeit eines Hilfsantrages auf Neubescheidung - Vertragszahnarzt -

  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 7/07 R

    Anforderungen an eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende integrierte

  • LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2017 - L 4 KA 53/14

    Vertragsärztliche Versorgung - Regelleistungsvolumen (RLV) - gerichtliche Prüfung

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 20. Oktober 2015, Az. L 4 KA 39/13, für RLV-Mitteilungen der Beklagten entschieden hat, berührt die mangelnde Nachvollziehbarkeit nicht das Bestimmtheitsgebot des § 33 Abs. 1 SGB X. Dieses bezieht sich nur auf den Entscheidungsausspruch eines Verwaltungsakts und unterscheidet sich damit von der Begründungspflicht im Sinne des § 35 Abs. 1 SGB X (Engelmann in v. Wulffen/Schütze, SGB X, § 33 Rn. 6; Siewert/Waschull in Diering/Timme, LPK-SGB X 4. Aufl. 2016, § 33 Rn. 2).

    Der Senat hat bereits in mehreren Entscheidungen vom 20. Oktober 2015 (L 4 KA 2/13 und L 4 KA 39/13) und am 08. November 2015 (L 4 KA 40/14 und L 4 KA 46/14) entschieden, dass die Grenze von 30 % nicht fehlerhaft gezogen wurde.

  • LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2017 - L 4 KA 55/14

    Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 20. Oktober 2015, Az. L 4 KA 39/13, für RLV-Mitteilungen der Beklagten entschieden hat, berührt die mangelnde Nachvollziehbarkeit nicht das Bestimmtheitsgebot des § 33 Abs. 1 SGB X. Dieses bezieht sich nur auf den Entscheidungsausspruch eines Verwaltungsakts und unterscheidet sich damit von der Begründungspflicht im Sinne des § 35 Abs. 1 SGB X (Engelmann in v. Wulffen/Schütze, SGB X, § 33 Rn. 6; Siewert/Waschull in Diering/Timme, LPK-SGB X 4. Aufl. 2016, § 33 Rn. 2).

    Der Senat hat bereits in mehreren Entscheidungen vom 20. Oktober 2015 (L 4 KA 2/13 und L 4 KA 39/13) und am 08. November 2015 (L 4 KA 40/14 und L 4 KA 46/14) entschieden, dass die Grenze von 30 % nicht fehlerhaft gezogen wurde.

  • LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 46/14

    Vertragsärztliche Versorgung - Regelleistungsvolumen (RLV) - gerichtliche Prüfung

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 20. Oktober 2015, Az. L 4 KA 39/13, für RLV-Mitteilungen der Beklagten entschieden hat, berührt die mangelnde Nachvollziehbarkeit nicht das Bestimmtheitsgebot des § 33 Abs. 1 SGB X. Dieses bezieht sich nur auf den Entscheidungsausspruch eines Verwaltungsakts und unterscheidet sich damit von der Begründungspflicht im Sinne des § 35 Abs. 1 SGB X (Engelmann in v. Wulffen/Schütze, SGB X, § 33 Rn. 6; Siewert/Waschull in Diering/Timme, LPK-SGB X 4. Aufl. 2016, § 33 Rn. 2).

    Der Senat hat bereits in mehreren Entscheidungen vom 20. Oktober 2015 (L 4 KA 2/13 und L 4 KA 39/13) entschieden, dass die Grenze von 30 % nicht fehlerhaft gezogen wurde.

  • LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 47/14

    Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 20. Oktober 2015, Az. L 4 KA 39/13, für RLV-Mitteilungen der Beklagten entschieden hat, berührt die mangelnde Nachvollziehbarkeit nicht das Bestimmtheitsgebot des § 33 Abs. 1 SGB X. Dieses bezieht sich nur auf den Entscheidungsausspruch eines Verwaltungsakts und unterscheidet sich damit von der Begründungspflicht im Sinne des § 35 Abs. 1 SGB X (Engelmann in v. Wulffen/Schütze, SGB X, § 33 Rn. 6; Siewert/Waschull in Diering/Timme, LPK-SGB X 4. Aufl. 2016, § 33 Rn. 2).

    Der Senat hat bereits in mehreren Entscheidungen vom 20. Oktober 2015 (L 4 KA 2/13 und L 4 KA 39/13) entschieden, dass die Grenze von 30 % nicht fehlerhaft gezogen wurde.

  • LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2017 - L 4 KA 56/14

    Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 20. Oktober 2015, Az. L 4 KA 39/13, für RLV-Mitteilungen der Beklagten entschieden hat, berührt die mangelnde Nachvollziehbarkeit nicht das Bestimmtheitsgebot des § 33 Abs. 1 SGB X. Dieses bezieht sich nur auf den Entscheidungsausspruch eines Verwaltungsakts und unterscheidet sich damit von der Begründungspflicht im Sinne des § 35 Abs. 1 SGB X (Engelmann in v. Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Auflage 2014, § 33 Rn. 6; Siewert/Waschull in Diering/Timme, LPK-SGB X 4. Aufl. 2016, § 33 Rn. 2).

    Der Senat hat bereits in mehreren Entscheidungen vom 20. Oktober 2015 (L 4 KA 2/13 und L 4 KA 39/13) entschieden, dass die Grenze von 30 % nicht fehlerhaft gezogen wurde.

  • LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 49/14

    Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 20. Oktober 2015, Az. L 4 KA 39/13, für RLV-Mitteilungen der Beklagten entschieden hat, berührt die mangelnde Nachvollziehbarkeit nicht das Bestimmtheitsgebot des § 33 Abs. 1 SGB X. Dieses bezieht sich nur auf den Entscheidungsausspruch eines Verwaltungsakts und unterscheidet sich damit von der Begründungspflicht im Sinne des § 35 Abs. 1 SGB X (Engelmann in v. Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Auflage 2014, § 33 Rn. 6; Siewert/Waschull in Diering/Timme, LPK-SGB X 4. Aufl. 2016, § 33 Rn. 2).

    Der Senat hat bereits in mehreren Entscheidungen vom 20. Oktober 2015 (L 4 KA 2/13 und L 4 KA 39/13) entschieden, dass die Grenze von 30 % nicht fehlerhaft gezogen wurde.

  • LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2017 - L 4 KA 57/14

    Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 20. Oktober 2015, Az. L 4 KA 39/13, für RLV-Mitteilungen der Beklagten entschieden hat, berührt die mangelnde Nachvollziehbarkeit nicht das Bestimmtheitsgebot des § 33 Abs. 1 SGB X. Dieses bezieht sich nur auf den Entscheidungsausspruch eines Verwaltungsakts und unterscheidet sich damit von der Begründungspflicht im Sinne des § 35 Abs. 1 SGB X (Engelmann in v. Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Auflage 2014, § 33 Rn. 6; Siewert/Waschull in Diering/Timme, LPK-SGB X 4. Aufl. 2016, § 33 Rn. 2).

    Der Senat hat bereits in mehreren Entscheidungen vom 20. Oktober 2015 (L 4 KA 2/13 und L 4 KA 39/13) entschieden, dass die Grenze von 30 % nicht fehlerhaft gezogen wurde.

  • LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 48/14

    Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 20. Oktober 2015, Az. L 4 KA 39/13, für RLV-Mitteilungen der Beklagten entschieden hat, berührt die mangelnde Nachvollziehbarkeit nicht das Bestimmtheitsgebot des § 33 Abs. 1 SGB X. Dieses bezieht sich nur auf den Entscheidungsausspruch eines Verwaltungsakts und unterscheidet sich damit von der Begründungspflicht im Sinne des § 35 Abs. 1 SGB X (Engelmann in v. Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Auflage 2014, § 33 Rn. 6; Siewert/Waschull in Diering/Timme, LPK-SGB X 4. Aufl. 2016, § 33 Rn. 2).

    Der Senat hat bereits in mehreren Entscheidungen vom 20. Oktober 2015 (L 4 KA 2/13 und L 4 KA 39/13) entschieden, dass die Grenze von 30 % nicht fehlerhaft gezogen wurde.

  • LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2017 - L 4 KA 54/14

    Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 20. Oktober 2015, Az. L 4 KA 39/13, für RLV-Mitteilungen der Beklagten entschieden hat, berührt die mangelnde Nachvollziehbarkeit nicht das Bestimmtheitsgebot des § 33 Abs. 1 SGB X. Dieses bezieht sich nur auf den Entscheidungsausspruch eines Verwaltungsakts und unterscheidet sich damit von der Begründungspflicht im Sinne des § 35 Abs. 1 SGB X (Engelmann in v. Wulffen/Schütze, SGB X, § 33 Rn. 6; Siewert/Waschull in Diering/Timme, LPK-SGB X 4. Aufl. 2016, § 33 Rn. 2).

    Der Senat hat bereits in mehreren Entscheidungen vom 20. Oktober 2015 (L 4 KA 2/13 und L 4 KA 39/13) und am 8. November 2015 (L 4 KA 40/14 und L 4 KA 46/14) entschieden, dass die Grenze von 30 % nicht fehlerhaft gezogen wurde.

  • LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 50/14

    Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 20. Oktober 2015, Az. L 4 KA 39/13, für RLV-Mitteilungen der Beklagten entschieden hat, berührt die mangelnde Nachvollziehbarkeit nicht das Bestimmtheitsgebot des § 33 Abs. 1 SGB X. Dieses bezieht sich nur auf den Entscheidungsausspruch eines Verwaltungsakts und unterscheidet sich damit von der Begründungspflicht im Sinne des § 35 Abs. 1 SGB X (Engelmann in v. Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Auflage 2014, § 33 Rn. 6; Siewert/Waschull in Diering/Timme, LPK-SGB X 4. Aufl. 2016, § 33 Rn. 2).

    Der Senat hat bereits in mehreren Entscheidungen vom 20. Oktober 2015 (L 4 KA 2/13 und L 4 KA 39/13) entschieden, dass die Grenze von 30 % nicht fehlerhaft gezogen wurde.

  • LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 51/14

    Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

  • LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 40/14

    Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

  • LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 44/14

    Vertragsärztliche Versorgung - Regelleistungsvolumen (RLV) - gerichtliche Prüfung

  • LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 41/14

    Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

  • LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 42/14

    Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

  • LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 43/14

    Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

  • LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 45/14

    Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

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